Ärger mit dem Amt? Hier ist die Lösung.

Finde in Sekunden die richtige Antwort: Jedes Problem mit Erklärung, passenden Anleitungen und praktischen Tipps.

Was ist dein Problem?

SGB II

Mein Bescheid ist falsch berechnet

Der Regelsatz stimmt nicht, Mehrbedarf fehlt, oder Einkommen wurde falsch angerechnet.

SGB II

Ich wurde sanktioniert / Leistungen wurden gekürzt

Du hast einen Sanktionsbescheid erhalten, weil du einen Termin verpasst oder eine Maßnahme nicht angetreten hast.

KdU

Das Amt zahlt nicht meine volle Miete

Die Kosten der Unterkunft werden nicht komplett übernommen, oder du hast eine Kostensenkungsaufforderung erhalten.

SGB X

Das Amt fordert Geld zurück

Du hast einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhalten.

SGB II

Ich brauche zusätzliche Leistungen

Mehrbedarf, Erstausstattung, einmalige Beihilfen oder Sonderleistungen.

KdU

Ich will/muss umziehen

Du brauchst eine Zusicherung vom Amt für die neue Wohnung.

Aktuelle Regelsätze 2026

RegelbedarfsstufePersonengruppeBetrag / Monat
Regelbedarfsstufe 1Alleinstehende / Alleinerziehende563,00 €
Regelbedarfsstufe 2Paare (je Person)506,00 €
Regelbedarfsstufe 3Erwachsene im Haushalt anderer451,00 €
Regelbedarfsstufe 4Jugendliche 14-17 Jahre471,00 €
Regelbedarfsstufe 5Kinder 6-13 Jahre390,00 €
Regelbedarfsstufe 6Kinder 0-5 Jahre357,00 €

Mehrbedarfe — zusätzliches Geld

Alleinerziehende (§ 21 Abs. 3 SGB II)

  • 1 Kind unter 736% = 203 €
  • 1 Kind über 712% = 68 €
  • 2 Kinder unter 1636% = 203 €
  • 2 Kinder, davon 1 über 1624% = 135 €
  • 3 Kinder36% = 203 €
  • 4 Kinder48% = 270 €
  • 5+ Kinder60% = 338 €

Weitere Mehrbedarfe

  • Schwangerschaft (ab 13. Woche)17% = 96 €
  • Teilhabe am Arbeitsleben (§ 21 Abs. 4 SGB II)35%
  • Warmwasser dezentral0,8–2,3%
  • + Kostenaufwändige Ernährung (individuell, Attest nötig)
  • + Unabweisbarer Mehrbedarf § 21 Abs. 6 SGB II (individuell)
Mehrbedarf berechnen

Sanktionsregeln

Ab wann wie viel Kürzung?

  • Bis 30.06.2026: Staffel 10% / 20% / 30% je nach Anzahl der Verstöße (§ 65a SGB II, Übergangsvorschrift)
  • Ab 01.07.2026: 30% Kürzung schon ab dem 1. Verstoß, fest für 3 Monate (§ 31b Abs. 2 SGB II)
  • Seit 23.04.2026: Totalsanktion möglich (100% Regelbedarf-Entzug bei beharrlicher Arbeitsverweigerung, § 31a Abs. 7 SGB II) — verfassungsrechtlich umstritten, noch keine BVerfG-Entscheidung dazu
  • Miete (KdU) läuft immer weiter — bei normaler Sanktion ungekürzt, bei Totalsanktion direkt an den Vermieter (Aufhebung spätestens nach 2 Monaten ohne Arbeitsmöglichkeit, § 31b Abs. 3 SGB II)

Wichtige Gründe (= keine Sanktion!):

  • Krankheit (eigene oder Angehöriger)
  • Kinderbetreuung nicht sichergestellt
  • Pflege eines Angehörigen
  • Brief/Einladung nicht erhalten
  • Unzumutbare Arbeitsbedingungen
  • Sittenwidrig niedrige Entlohnung
  • Gewissensgründe (z.B. Rüstungsindustrie)
  • Fehlende Kinderbetreuung für unter 3-Jährige

Wichtige Fristen

Widerspruch

1 Monat§ 84 SGG

Ab: Bekanntgabe des Bescheids (Bekanntgabefiktion: 4. Tag nach Absendung, § 37 Abs. 2 SGB X)

Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf 1 Jahr!

Klage

1 Monat§ 87 SGG

Ab: Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids

Klage beim Sozialgericht — kostenfrei! PKH beantragen.

Überprüfungsantrag

Prüfen: 4 Jahre; Nachzahlung Grundsicherungsgeld: 1 Jahr§ 44 SGB X i. V. m. § 40 Abs. 1 S. 2 SGB II

Kein Fristdruck, aber: Je früher, desto mehr Nachzahlung — Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ist auf max. 1 Jahr rückwirkend begrenzt.

Weiterbewilligung

Rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums

Bei verspätetem Antrag: Leistungen erst ab Antragsmonat!

Arbeitsuchend-Meldung

3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses§ 38 SGB III

Bei Versäumnis: Sperrzeit von 1 Woche pro verspätetem Tag

Beratungsstellen

Sozialverband VdK

Größter Sozialverband Deutschlands. Rechtsberatung und Vertretung im Sozialrecht.

Ab ca. 6 EUR/Monat

Sozialverband SoVD

Beratung und Vertretung im Sozialrecht.

Ab ca. 5 EUR/Monat

Rechtsantragstelle Sozialgericht

Kostenlose Hilfe beim Verfassen von Klagen und Eilanträgen direkt am Sozialgericht.

Kostenlos

Erwerbslosenberatung / Arbeitslosenzentren

Kostenlose Beratung in vielen Städten. Oft von Gewerkschaften oder Wohlfahrtsverbänden betrieben.

Kostenlos

Prozesskostenhilfe (PKH)

Kostenlose anwaltliche Vertretung, wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst. Antrag beim Sozialgericht.

Kostenlos

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Rechtlicher Hinweis (§ 2 Abs. 1 RDG)

Diese Seite bietet Rechtsinformationen und Formulierungshilfe nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) — keine Rechtsdienstleistung, keine Prüfung deines Einzelfalls. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Entscheidung trifft allein die zuständige Behörde. Bei dringenden Fragen wende dich an eine anerkannte Beratungsstelle (VdK, SoVD, Caritas) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht — oder kontaktiere uns.