Ärger mit dem Amt? Hier ist die Lösung.
Finde in Sekunden die richtige Antwort: Jedes Problem mit Erklärung, passenden Anleitungen und praktischen Tipps.
Was ist dein Problem?
Mein Bescheid ist falsch berechnet
Der Regelsatz stimmt nicht, Mehrbedarf fehlt, oder Einkommen wurde falsch angerechnet.
Empfohlene Schritte:
Ich wurde sanktioniert / Leistungen wurden gekürzt
Du hast einen Sanktionsbescheid erhalten, weil du einen Termin verpasst oder eine Maßnahme nicht angetreten hast.
Empfohlene Schritte:
Das Amt zahlt nicht meine volle Miete
Die Kosten der Unterkunft werden nicht komplett übernommen, oder du hast eine Kostensenkungsaufforderung erhalten.
Empfohlene Schritte:
Das Amt fordert Geld zurück
Du hast einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhalten.
Empfohlene Schritte:
Ich brauche zusätzliche Leistungen
Mehrbedarf, Erstausstattung, einmalige Beihilfen oder Sonderleistungen.
Empfohlene Schritte:
Ich will/muss umziehen
Du brauchst eine Zusicherung vom Amt für die neue Wohnung.
Empfohlene Schritte:
Aktuelle Regelsätze 2026
| Regelbedarfsstufe | Personengruppe | Betrag / Monat |
|---|---|---|
| Regelbedarfsstufe 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 563,00 € |
| Regelbedarfsstufe 2 | Paare (je Person) | 506,00 € |
| Regelbedarfsstufe 3 | Erwachsene im Haushalt anderer | 451,00 € |
| Regelbedarfsstufe 4 | Jugendliche 14-17 Jahre | 471,00 € |
| Regelbedarfsstufe 5 | Kinder 6-13 Jahre | 390,00 € |
| Regelbedarfsstufe 6 | Kinder 0-5 Jahre | 357,00 € |
Mehrbedarfe — zusätzliches Geld
Alleinerziehende (§ 21 Abs. 3 SGB II)
- 1 Kind unter 736% = 203 €
- 1 Kind über 712% = 68 €
- 2 Kinder unter 1636% = 203 €
- 2 Kinder, davon 1 über 1624% = 135 €
- 3 Kinder36% = 203 €
- 4 Kinder48% = 270 €
- 5+ Kinder60% = 338 €
Weitere Mehrbedarfe
- Schwangerschaft (ab 13. Woche)17% = 96 €
- Teilhabe am Arbeitsleben (§ 21 Abs. 4 SGB II)35%
- Warmwasser dezentral0,8–2,3%
- + Kostenaufwändige Ernährung (individuell, Attest nötig)
- + Unabweisbarer Mehrbedarf § 21 Abs. 6 SGB II (individuell)
Sanktionsregeln
Ab wann wie viel Kürzung?
- Bis 30.06.2026: Staffel 10% / 20% / 30% je nach Anzahl der Verstöße (§ 65a SGB II, Übergangsvorschrift)
- Ab 01.07.2026: 30% Kürzung schon ab dem 1. Verstoß, fest für 3 Monate (§ 31b Abs. 2 SGB II)
- Seit 23.04.2026: Totalsanktion möglich (100% Regelbedarf-Entzug bei beharrlicher Arbeitsverweigerung, § 31a Abs. 7 SGB II) — verfassungsrechtlich umstritten, noch keine BVerfG-Entscheidung dazu
- Miete (KdU) läuft immer weiter — bei normaler Sanktion ungekürzt, bei Totalsanktion direkt an den Vermieter (Aufhebung spätestens nach 2 Monaten ohne Arbeitsmöglichkeit, § 31b Abs. 3 SGB II)
Wichtige Gründe (= keine Sanktion!):
- •Krankheit (eigene oder Angehöriger)
- •Kinderbetreuung nicht sichergestellt
- •Pflege eines Angehörigen
- •Brief/Einladung nicht erhalten
- •Unzumutbare Arbeitsbedingungen
- •Sittenwidrig niedrige Entlohnung
- •Gewissensgründe (z.B. Rüstungsindustrie)
- •Fehlende Kinderbetreuung für unter 3-Jährige
Wichtige Fristen
Widerspruch
Ab: Bekanntgabe des Bescheids (Bekanntgabefiktion: 4. Tag nach Absendung, § 37 Abs. 2 SGB X)
Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf 1 Jahr!
Klage
Ab: Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids
Klage beim Sozialgericht — kostenfrei! PKH beantragen.
Überprüfungsantrag
Kein Fristdruck, aber: Je früher, desto mehr Nachzahlung — Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ist auf max. 1 Jahr rückwirkend begrenzt.
Weiterbewilligung
Bei verspätetem Antrag: Leistungen erst ab Antragsmonat!
Arbeitsuchend-Meldung
Bei Versäumnis: Sperrzeit von 1 Woche pro verspätetem Tag
Beratungsstellen
Sozialverband VdK
Größter Sozialverband Deutschlands. Rechtsberatung und Vertretung im Sozialrecht.
Ab ca. 6 EUR/MonatSozialverband SoVD
Beratung und Vertretung im Sozialrecht.
Ab ca. 5 EUR/MonatRechtsantragstelle Sozialgericht
Kostenlose Hilfe beim Verfassen von Klagen und Eilanträgen direkt am Sozialgericht.
KostenlosErwerbslosenberatung / Arbeitslosenzentren
Kostenlose Beratung in vielen Städten. Oft von Gewerkschaften oder Wohlfahrtsverbänden betrieben.
KostenlosProzesskostenhilfe (PKH)
Kostenlose anwaltliche Vertretung, wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst. Antrag beim Sozialgericht.
KostenlosDein Problem ist nicht dabei?
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Jetzt startenRechtlicher Hinweis (§ 2 Abs. 1 RDG)
Diese Seite bietet Rechtsinformationen und Formulierungshilfe nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) — keine Rechtsdienstleistung, keine Prüfung deines Einzelfalls. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Entscheidung trifft allein die zuständige Behörde. Bei dringenden Fragen wende dich an eine anerkannte Beratungsstelle (VdK, SoVD, Caritas) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht — oder kontaktiere uns.