Persönliche Nachricht
Ich denk an dich.
verschenkt von Deine Tochter
Jobsi verschenken
Verschenke Jobsi an jemanden, den du nicht bei jedem Brief vom Amt begleiten kannst. Jobsi erklärt, erinnert, prüft — an deiner Stelle, an ihrer Seite.
Persönliche Nachricht
Ich denk an dich.
verschenkt von Deine Tochter
Der Anfang
Keine Erklärung, kein Formular. Ein Satz, der zeigt: Ich hab an dich gedacht.
Was darin steckt
Es ist: Ich denk an dich. Und ab jetzt ist da jemand, der die Briefe mit ihr liest.
Der Weg
Sie bekommt einen persönlichen Link — per WhatsApp von dir oder per Mail von uns.
Am anderen Ende
Zwölf Monate lang. An ihrer Seite — nicht an deiner.
Jobsi verschenken — 29 €Zum Zeitpunkt deines Kaufs gibt es noch keine Daten — dein Geschenk wird erst mit dem neuen Konto der beschenkten Person verknüpft. Du siehst höchstens, dass eingelöst wurde.
Dauerhaftes Mitdenken
Die Basis von Jobsi ist kostenlos — und bleibt es. Du verschenkst keinen Zugang, du verschenkst Jobsi Plus, 12 Monate lang. Einen eigenen Zugang zum Unterstützen findest du bei Jobsi für Angehörige.
In einfacher Sprache, Satz für Satz.
Jobsi rechnet sie aus und behält sie im Blick.
Die sonst niemand prüft.
Ohne Termin, ohne Wartezimmer.
In drei Schritten
In unter 2 Minuten.
Persönlich, von dir oder von uns.
Sofort mit Jobsi Plus.
Einmalig, ohne Abo
29 €
einmalig · 12 Monate Jobsi Plus · innerhalb von 6 Monaten ab Kauf einlösbar
Ehrlich beantwortet
Nein. Du schenkst Unterstützung, keine Kontrolle. Die beschenkte Person entscheidet selbst, ob und wie sie Jobsi nutzt.
Nie. Zum Zeitpunkt deines Kaufs gibt es noch gar keine Daten — dein Geschenk wird erst mit dem eigenen, neuen Konto der beschenkten Person verknüpft. Du siehst höchstens, dass eingelöst wurde.
Nein. Jobsi erklärt und begleitet, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 Abs. 1 RDG). Bei konkreten Rechtsfragen hilft eine Beratungsstelle oder ein Fachanwalt weiter.
Nein. Jobsi läuft im Browser — die beschenkte Person klickt den Link, legt ein eigenes Konto an und kann direkt loslegen.
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Allgemeine Rechtsinformation und Formulierungshilfe — keine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG, keine Prüfung deines Einzelfalls. Bei konkreten Fragen wende dich an eine Beratungsstelle oder Anwalt.