Preise

Was kostet jobsi.me?

jobsi.me ist im Kern kostenlos. Bezahlt wird nur, wenn du dich für eine konkrete Zusatzleistung entscheidest — nie für den Zugang selbst.

Grundnutzung — kostenlos

Chat mit jobsi.me, deine Fall-Übersicht, alle Rechner und der Wissensbereich sind ohne Bezahlung nutzbar. Es gibt keine Zugangs-Paywall — du kannst deinen Bescheid hochladen und Grundfunktionen ausprobieren, ohne je zu bezahlen.

Antrags-Vorbereitung — 14,99 € einmalig

Wenn jobsi.me in deinem Fall einen möglichen Anspruch entdeckt (z. B. einen Mehrbedarf), kannst du dir für einmalig 14,99 € einen Antrags-Entwurf freischalten lassen. Kein Abo, keine wiederkehrende Zahlung — du zahlst nur, wenn du diese eine Vorbereitung nutzen willst.

Widerspruchsvorbereitung — 14,90–19,90 € einmalig

Der Preis für ein vorbereitetes Widerspruchsdokument liegt je nach deinem Fall bei 14,90–19,90 €. jobsi.me zeigt dir deinen konkreten Einmalpreis vor dem Kauf. Es entsteht kein Abo.

So funktioniert die Widerspruchsvorbereitung

jobsi.me Plus für Angehörige — 3,99 €/Monat

Du kannst einem Familienmitglied jobsi.me Plus schenken (unbegrenzte Gespräche, Anspruchserkennung, Fristtracker) — für 3,99 € im Monat. Das Abo lässt sich direkt kündigen oder pausieren (§ 312k BGB); es gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 BGB).

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jobsi.me verschenken — 29 € einmalig

Das Geschenk umfasst 12 Monate jobsi.me Plus. Es ist eine Einmalzahlung und verlängert sich nicht automatisch. Der Code ist innerhalb von 6 Monaten ab Kauf einlösbar; die Laufzeit beginnt mit der Einlösung. Die beschenkte Person richtet ihr eigenes Konto ein.

jobsi.me Plus verschenken

Die produktspezifischen Vertragsbedingungen und Widerrufsinformationen für Widerspruchsvorbereitung, Angehörigen-Abo und Geschenk findest du in den AGB und Widerrufsinformationen. Vor einer zahlungspflichtigen Bestellung werden dir Preis, Laufzeit und Leistungsbeginn nochmals unmittelbar angezeigt (§ 312j Abs. 2 BGB).

Rechtlicher Hinweis (§ 2 Abs. 1 RDG)

Diese Seite bietet Rechtsinformationen und Formulierungshilfe nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) — keine Rechtsdienstleistung, keine Prüfung deines Einzelfalls. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Entscheidung trifft allein die zuständige Behörde. Bei dringenden Fragen wende dich an eine anerkannte Beratungsstelle (VdK, SoVD, Caritas) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht — oder kontaktiere uns.

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