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Wir stehen Redaktionen für Fragen rund um Jobsi, Sozialleistungen und das Widerspruchsrecht gern zur Verfügung. Aktuelle Mitteilungen und Hintergrund finden Sie hier — für individuelle Anfragen erreichen Sie uns über die Kontaktdaten unten.

Über jobsi

jobsi ist eine KI-gestützte Verständnis-Hilfe für Sozialleistungen — Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe, Kinderzuschlag sowie Bildung & Teilhabe. jobsi erklärt Bescheide in verständlicher Sprache, ordnet die einschlägigen Paragrafen ein und zeigt mögliche Schritte auf.

jobsi ist bewusst kein „Widerspruch-Automat", sondern Rechtsinformation mit §-Bezug — keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 Abs. 1 RDG). Betreiber: fintutto UG (haftungsbeschränkt), Kolonie 2, 18317 Saal, Amtsgericht Stralsund HRB 23214, Geschäftsführer Alexander Deibel.

jobsi entwickelt sich dabei über die reine Bürger-Anwendung hinaus zu einer digitalen Eingangsschicht für das Sozialleistungssystem — perspektivisch auch als Werkzeug für Beratungsstellen und Verbände, die Ratsuchende professionell begleiten. jobsi ersetzt keine Beratung, sondern sorgt dafür, dass Beratung dort beginnt, wo sie wirklich gebraucht wird.

Pressekontakt

Alexander Deibel

hello@fintutto.de

Telefon: [Telefonnummer folgt]

Aktuelle Mitteilungen

Zahlen zum Widerspruchsrecht

  • 27,9 % der abgeschlossenen Widersprüche im SGB II waren ganz oder teilweise erfolgreich (rund 14.400 von ca. 51.500 Fällen).
  • ~30 % Erfolgsquote bei Klagen vor dem Sozialgericht.
  • Bei knapp der Hälfte der erfolgreichen Widersprüche lag der Fehler nachweislich bei der Behörde.

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Sanktionen, Widersprüchen und Klagen im SGB II, Stand Mai 2026.

Allgemeine Rechtsinformation und Formulierungshilfe — keine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG, keine Prüfung deines Einzelfalls. Bei konkreten Fragen wende dich an eine Beratungsstelle oder Anwalt.