Für Angehörige
Jemand, der dir wichtig ist, hat Post vom Amt. Du willst helfen — aber nicht in ihren Unterlagen blättern. Jobsi erklärt dir, was gerade passiert, ohne dass du je ihren Fall siehst.
„Sie hat einen Aufhebungsbescheid bekommen. Was heißt das?"
WASDas Amt nimmt eine frühere Bewilligung teilweise zurück — meist rückwirkend.
WANNEin Monat Widerspruchsfrist, gerechnet ab Bekanntgabe. Kein Grund zur Panik, aber Grund zur Eile.
WIE„Ich hab gesehen, da kam Post. Willst du, dass wir da mal zusammen draufschauen?"
WERMitgehen darfst du immer. Für sie sprechen nur mit Vollmacht — die Entscheidung bleibt bei ihr.
Bei ihr
Du merkst, dass etwas ist. Mehr siehst du nicht — und mehr sollst du auch nicht sehen.
Die Grenze
Keine Gesprächsinhalte, keine Gesundheitsdaten, keine Unterlagen. Nichts davon kommt bei dir an.
Dein Weg
Auf deiner Seite der Grenze. Mit deiner Frage, in deiner Rolle.
Was du bekommst
Und nichts, was sie dir nicht selbst erzählt hätte.
Jobsi für AngehörigeDein eigener Zugang
Nicht ihren Fall. Deinen Umgang damit. Jobsi weiß, dass du der Angehörige bist — und antwortet dir entsprechend.
Was ein Aufhebungsbescheid, eine Sanktion oder eine Anhörung bedeutet — allgemein erklärt, ohne ihre Unterlagen zu sehen.
Welche Fristen es gibt und wie sie laufen. Damit du einschätzen kannst, ob heute etwas passieren muss.
Wie du nachfragst, ohne Druck zu machen. Wie du Hilfe anbietest, ohne zu entmündigen.
Vollmacht, Begleitung zum Termin, Beratungsstelle finden — und wo die Entscheidung bei ihr bleibt.
Die Schutzgrenze
Das ist kein Mangel, sondern der Kern. Dieses Angebot funktioniert ohne ihre Einwilligung, weil es ihre Daten nie berührt.
Du siehst zu keiner Zeit ihre Gesprächsinhalte, ihre Gesundheitsdaten oder ihre Bescheide. Nur sie selbst hat Zugriff darauf (Art. 9 DSGVO).
Keine Benachrichtigung, wenn sie etwas tut. Kein Statusbericht. Jobsi meldet dir nichts über sie.
Ob sie Widerspruch einlegt, ob sie Hilfe annimmt, ob sie überhaupt darüber reden will — das bleibt ihre Sache.
Monatlich, jederzeit kündbar
3,99 €
pro Monat · dein eigener Zugang
14 Tage Widerrufsrecht ab Vertragsschluss (§ 355 BGB). Der gewünschte sofortige Leistungsbeginn lässt dieses Recht nicht schon mit der ersten Nutzung erlöschen; bis zum Widerruf kann Wertersatz anfallen (§ 357a Abs. 2 BGB).
Wenn du mehr tun willst
Dieser Zugang hilft dir. Wenn du möchtest, dass auch sie Jobsi an ihrer Seite hat, kannst du ihr zwölf Monate schenken — sie richtet dann ihr eigenes Konto ein, und du siehst weiterhin nichts.
12 Monate Jobsi Plus für sie. Mit persönlicher Nachricht.
Allgemeine Rechtsinformation und Formulierungshilfe — keine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG, keine Prüfung deines Einzelfalls. Bei konkreten Fragen wende dich an eine Beratungsstelle oder Anwalt.
Fragen? Schreib uns über das Profil.
Allgemeine Rechtsinformation und Formulierungshilfe — keine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG, keine Prüfung deines Einzelfalls. Bei konkreten Fragen wende dich an eine Beratungsstelle oder Anwalt.