Mehrbedarf-Check

Steht dir ein Mehrbedarf zu?

Berechne einen Anhaltspunkt für deinen Mehrbedarf nach § 21 SGB II — Schwangerschaft, Alleinerziehend, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung und mehr.

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Mehrbedarfs-Rechner — § 21 SGB II

Prüfe in unter einer Minute, welche Mehrbedarfe für dich in Frage kommen — Alleinerziehende, Schwangere, Menschen mit Behinderung, kostenaufwändige Ernährung, dezentrale Warmwasser-Erzeugung.

Was sind Mehrbedarfe nach § 21 SGB II?

Mehrbedarfe sind Zuschläge zum Regelsatz, die das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) in besonderen Lebenslagen ergänzen — weil bestimmte Personengruppen regelmäßig höhere Kosten haben, als der Regelsatz abdeckt.

Wichtig: Mehrbedarfe werden nicht automatisch gewährt. Du musst sie aktiv beantragen — rückwirkend gilt in der Regel der Monat der Antragstellung.

Diese 5 Mehrbedarfe gibt es

  • Alleinerziehende (§ 21 Abs. 3 SGB II) — gestaffelt nach Anzahl und Alter der Kinder. Mit 2 Kindern unter 16: 36 % des Regelsatzes (rund 202 €).
  • Schwangerschaft ab der 13. Woche (§ 21 Abs. 2 SGB II) — 17 % des Regelsatzes (rund 96 €).
  • Kostenaufwändige Ernährung (§ 21 Abs. 5 SGB II) — bei medizinisch notwendiger Diät (z. B. Niereninsuffizienz, Zöliakie) je nach Erkrankung ein prozentualer Aufschlag. Ärztliches Attest in der Regel zwingend.
  • Behinderung mit Erwerbsminderung (§ 21 Abs. 4 SGB II) — 35 % Aufschlag für Personen, die wegen Behinderung an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen.
  • Dezentrale Warmwasser-Erzeugung (§ 21 Abs. 7 SGB II) — Pauschale je nach Alter, für Erwachsene 2,3 % des Regelsatzes (rund 13 €/Monat).

Mehrbedarf im Bescheid vergessen?

In der Praxis fehlen Mehrbedarfe in nicht wenigen Bescheiden — das Jobcenter prüft sie nicht von sich aus aktiv. Zeigt dein Bescheid weniger, als dieser Rechner als Anhaltspunkt ausgibt, kann sich ein Widerspruch oder ein Überprüfungsantrag lohnen — das hängt immer vom Einzelfall ab. Der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X reicht dabei rückwirkend weiter zurück als der einfache Widerspruch.

Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich Mehrbedarf?

Ein formloser Antrag reicht — schriftlich oder über das Online-Portal des Jobcenters. Übliche Nachweise: ärztliches Attest (Ernährung, Behinderung), Mutterpass (Schwangerschaft), Schulbescheinigungen der Kinder (Alleinerziehend).

Werden Mehrbedarfe rückwirkend gezahlt?

In der Regel ab dem Monat der Antragstellung. Über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ist unter Umständen eine weiter zurückreichende Korrektur möglich, wenn der Mehrbedarf von Anfang an hätte berücksichtigt werden müssen.

Kann ich mehrere Mehrbedarfe gleichzeitig bekommen?

Ja, Mehrbedarfe sind grundsätzlich kumulierbar — z. B. alleinerziehend und dezentrale Warmwasser-Erzeugung. Die Summe aller Mehrbedarfe darf den Regelsatz allerdings nicht übersteigen (§ 21 Abs. 8 SGB II).

Was gilt bei Krankheit ohne eindeutige Diagnose?

Jobcenter orientieren sich häufig an den „Empfehlungen des Deutschen Vereins" — einer Liste anerkannter Krankheiten mit Pauschalsätzen. Bei seltenen Erkrankungen kann anwaltliche Hilfe oder Beratung bei einem Sozialverband sinnvoll sein.

Rechtsgrundlage: § 21 SGB II — Mehrbedarfe. Dieser Rechner liefert einen unverbindlichen Anhaltspunkt, keine Rechtsberatung.

Brief vom Jobcenter bekommen? Jobsi prüft ihn in Sekunden.

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Rechtlicher Hinweis (§ 2 Abs. 1 RDG)

Diese Seite bietet Rechtsinformationen und Formulierungshilfe nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) — keine Rechtsdienstleistung, keine Prüfung deines Einzelfalls. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Entscheidung trifft allein die zuständige Behörde. Bei dringenden Fragen wende dich an eine anerkannte Beratungsstelle (VdK, SoVD, Caritas) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht — oder kontaktiere uns.