Schonvermögen prüfen
Prüfe, ob dein Vermögen geschützt ist. Grundlage: § 12 SGB II.
Keine Angst!
Du musst nicht alles verkaufen. Es gibt Freibeträge und Schutzregeln.
Deine Angaben
Bestimmt, ob altes Recht (Karenzzeit) oder neues Recht (Altersstaffel, ab 01.07.2026) gilt.
Nach neuem Recht (ab 01.07.2026) hängt der Freibetrag vom Alter jeder Person ab.
Guthaben auf allen Konten, Sparbuch, Bargeld
Wichtige Informationen
Was zählt als Vermögen?
- • Bargeld, Kontoguthaben, Sparbücher
- • Wertpapiere, Aktien, Fonds
- • Lebensversicherungen (Rückkaufswert)
- • Kraftfahrzeuge
- • Immobilien und Grundstücke
Was ist geschützt?
- • Angemessener Hausrat
- • Selbstgenutzte Immobilie (angemessene Größe)
- • Riester/Rürup-Rente
- • Ein angemessenes KFZ (Verkehrswert bis ca. 15.000 €)
Wichtig seit 01.07.2026
Die 12-monatige Karenzzeit mit erhöhtem Freibetrag (40.000 € für die erste Person) ist für neue Bewilligungszeiträume abgeschafft. Stattdessen gilt sofort ein nach Alter gestaffelter Freibetrag pro Person (§ 12 SGB II n.F.). Läuft dein Bewilligungszeitraum bereits seit vor dem 01.07.2026, gilt für diesen BWZ noch das alte Recht mit Karenzzeit.
Rechtsgrundlage: § 12 SGB II
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Bescheid hochladenRechtlicher Hinweis (§ 2 Abs. 1 RDG)
Diese Seite bietet Rechtsinformationen und Formulierungshilfe nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) — keine Rechtsdienstleistung, keine Prüfung deines Einzelfalls. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Entscheidung trifft allein die zuständige Behörde. Bei dringenden Fragen wende dich an eine anerkannte Beratungsstelle (VdK, SoVD, Caritas) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht — oder kontaktiere uns.