Erstausstattung

Was steht dir zu?

Schätze deinen möglichen Anspruch auf Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II.

Wann kommt ein Anspruch auf Erstausstattung in Frage?

  • Erste eigene Wohnung (z.B. nach Obdachlosigkeit)
  • Nach Brand, Hochwasser oder anderem Totalverlust
  • Nach Trennung / Scheidung (neue Haushaltsgründung)
  • Schwangerschaft und Geburt eines Kindes

Wähle die Gegenstände aus, die du benötigst. Die angegebenen Beträge sind Richtwerte und können je nach Kommune abweichen — Jobsi ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wohnungserstausstattung0 / 9

Kuechenausstattung0 / 6

Bekleidungserstausstattung0 / 4

Schwangerschaft / Baby0 / 5

Deine geschätzte Erstausstattung

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Rechtlicher Hinweis (§ 2 Abs. 1 RDG)

Diese Seite bietet Rechtsinformationen und Formulierungshilfe nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) — keine Rechtsdienstleistung, keine Prüfung deines Einzelfalls. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Entscheidung trifft allein die zuständige Behörde. Bei dringenden Fragen wende dich an eine anerkannte Beratungsstelle (VdK, SoVD, Caritas) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht — oder kontaktiere uns.