Umzug

Umzugskosten berechnen

Grobe Orientierung für mögliche Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II — keine verbindliche Berechnung.

Wann werden Umzugskosten übernommen?

  • Das Jobcenter hat den Umzug vorher genehmigt (Zusicherung)
  • Oder der Umzug ist notwendig (z. B. zu teure Wohnung, Job in anderer Stadt)
  • Gesundheitliche Gründe (z. B. Barrierefreiheit)
  • Häusliche Gewalt oder unzumutbare Wohnsituation

Wichtig: Zusicherung meist vor dem Umzug nötig

Das Jobcenter verlangt in der Regel eine vorherige Genehmigung (Zusicherung). Ohne Zusicherung werden die Kosten häufig nicht erstattet. Stelle den Antrag nach Möglichkeit mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Umzug — die Praxis der Jobcenter kann im Einzelfall abweichen.

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Individuelle Kosten

Falls alte und neue Wohnung zeitgleich bezahlt werden müssen (üblich: max. 1 Monat)

Wird üblicherweise als zinsloses Darlehen gewährt und muss zurückgezahlt werden.

Deine Umzugskosten (Richtwert)

Wähle Kostenposten aus und gib individuelle Beträge ein, um eine erste Orientierung zu erhalten.

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Rechtlicher Hinweis (§ 2 Abs. 1 RDG)

Diese Seite bietet Rechtsinformationen und Formulierungshilfe nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) — keine Rechtsdienstleistung, keine Prüfung deines Einzelfalls. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Entscheidung trifft allein die zuständige Behörde. Bei dringenden Fragen wende dich an eine anerkannte Beratungsstelle (VdK, SoVD, Caritas) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht — oder kontaktiere uns.