Grundsicherungsgeld beantragen: Checkliste 2026

Viele suchen noch nach „Bürgergeld-Antrag". Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld. Zuständig bleibt das Jobcenter; die Anspruchs- und Antragsregeln stehen weiterhin im SGB II.

Das Wichtigste zuerst

Leistungen nach dem SGB II werden nur auf Antrag erbracht (§ 37 Abs. 1 SGB II). Der Antrag wirkt grundsätzlich auf den ersten Tag des Monats zurück, in dem er gestellt wird (§ 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II). Deshalb kann das Antragsdatum wichtig sein, auch wenn noch Nachweise fehlen. Angeforderte Unterlagen müssen im Rahmen der Mitwirkung nachgereicht werden (§ 60 SGB I); die Grenzen der Mitwirkung regelt § 65 SGB I.

Antragstag dokumentieren

Ein Leistungsantrag ist nicht auf ein einziges Formular beschränkt. Er kann beim zuständigen Jobcenter gestellt werden; geht er bei einem anderen Sozialleistungsträger ein, muss dieser ihn weiterleiten und das Eingangsdatum bleibt grundsätzlich maßgeblich (§ 16 SGB I). Die örtliche Zuständigkeit des Jobcenters richtet sich nach § 36 SGB II.

Für deine Unterlagen festhalten

  • Datum und Übermittlungsweg
  • Kopie oder Screenshot des Antrags
  • Eingangsbestätigung oder Sendebeleg
  • Liste der bereits eingereichten Anlagen

Unterlagen-Checkliste

Welche Nachweise tatsächlich nötig sind, hängt von deinen Angaben ab. Das Jobcenter darf erhebliche Tatsachen und Beweismittel abfragen (§ 60 SGB I). Die folgenden Gruppen helfen beim Sortieren.

Identität und Haushalt

  • Ausweisdokumente aller antragstellenden Personen
  • Aufenthaltstitel, soweit für die Anspruchsprüfung erforderlich
  • Angaben und Nachweise zu den Personen im gemeinsamen Haushalt

Anspruchsvoraussetzungen: § 7 SGB II; Mitwirkung: § 60 SGB I

Wohnen und Heizen

  • Mietvertrag und aktuelle Miethöhe
  • Aufteilung in Nettokaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten
  • letzte Betriebs- oder Heizkostenabrechnung, wenn angefordert

Kosten der Unterkunft und Heizung: § 22 SGB II

Einkommen

  • Lohn, Unterhalt, Kindergeld, Renten und andere laufende Einnahmen
  • Kontoauszüge für den vom Jobcenter verlangten Zeitraum
  • Nachweise zu möglichen Absetzbeträgen

Einkommen und Absetzbeträge: §§ 11, 11b SGB II; Nachweise: § 60 SGB I

Vermögen

  • Konten, Bargeld, Wertpapiere und Sparguthaben
  • Fahrzeuge, Immobilien und verwertbare Versicherungen
  • Alter jeder Person für den seit 1. Juli 2026 geltenden Freibetrag

Vermögensprüfung: § 12 SGB II

Rechtsstand ab 1. Juli 2026

Für neue Bewilligungszeiträume gelten beim Vermögen sofort altersabhängige Freibeträge; die frühere Vermögens-Karenzzeit ist entfallen (§ 12 SGB II). Die zwölfmonatige Karenzzeit für Unterkunftskosten besteht weiter, ist aber auf das 1,5-Fache der örtlichen Angemessenheitsgrenze gedeckelt (§ 22 Abs. 1 Satz 5 SGB II). Deshalb sollten Antrag und Wohnkosten immer mit dem Beginn des Bewilligungszeitraums abgeglichen werden.

Vom Antrag bis zum Bescheid

  1. 1Antrag stellen: Das Eingangsdatum sichern (§ 37 SGB II).
  2. 2Nachweise zuordnen: Nur angeforderte, erhebliche Angaben vollständig belegen (§ 60 SGB I).
  3. 3Rückfragen beantworten: Fristen aus Schreiben notieren; unzumutbare Mitwirkung hat Grenzen (§ 65 SGB I).
  4. 4Bescheid abgleichen: Entscheidung, Berechnungsbogen und Begründung zusammen lesen (§§ 31, 35 SGB X).
  5. 5Rechtsbehelf prüfen: Die Widerspruchsfrist beträgt regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 84 SGG).

Antrag vorbereiten

Jobsi kann deine Angaben in Themenblöcke sortieren und fehlende Felder sichtbar machen. Das Ergebnis ist eine Vorbereitungshilfe; über den Anspruch entscheidet das Jobcenter nach dem SGB II.

Häufige Fragen

Muss der Antrag sofort vollständig sein?

Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II ist grundsätzlich nicht an ein bestimmtes Formular gebunden (§ 37 SGB II). Fehlende Nachweise können angefordert werden; sie sollten so früh wie möglich nachgereicht werden.

Ab wann kann ein Antrag wirken?

Leistungen werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück (§ 37 Abs. 2 SGB II).

Welche Unterlagen werden häufig benötigt?

Typisch sind Identitätsnachweis, Miet- und Heizkostenunterlagen, Kontoauszüge sowie Nachweise zu Einkommen und Vermögen. Welche Belege erforderlich sind, hängt von Haushalt und Antrag ab.

Rechtlicher Hinweis (§ 2 Abs. 1 RDG)

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