Welche Sozialleistungen stehen mir zu? Der Überblick

Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Bildung & Teilhabe, Mehrbedarfe — das Sozialsystem ist ein Dschungel. Dieser Überblick zeigt, welche Leistungen es gibt und wer Anspruch haben kann.

Viele Leistungen, viele Ämter

Sozialleistungen in Deutschland verteilen sich auf verschiedene Gesetzbücher und Behörden — Jobcenter, Wohngeldstelle, Familienkasse, Sozialamt. Wer nicht weiß, was ihm zusteht, holt es sich in der Regel auch nicht ab.

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Bürgergeld (SGB II)

Grundsicherung für Erwerbsfähige: Regelbedarf (§ 20 SGB II), Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II) sowie Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) — u. a. für Schwangere, Alleinerziehende oder bei kostenaufwändiger Ernährung.

Arbeitslosengeld (SGB III)

Versicherungsleistung nach vorheriger Beschäftigung (§ 136 ff. SGB III) — abzugrenzen vom Bürgergeld: Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung mit Anspruch aus eingezahlten Beiträgen, Bürgergeld eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung.

Wohngeld (WoGG)

Zuschuss zur Miete oder zu den Wohnkosten von Eigentümer:innen für Haushalte mit geringem Einkommen, die kein Bürgergeld beziehen. Wohngeld und Bürgergeld schließen sich in der Regel gegenseitig aus.

Kinderzuschlag (§ 6a BKGG) + Kindergeld

Für Familien, deren Einkommen knapp über der Bürgergeld-Grenze liegt, aber nicht für die ganze Familie reicht. Der Kinderzuschlag ergänzt das ohnehin gezahlte Kindergeld.

Bildung & Teilhabe (§ 28 SGB II / § 34 SGB XII)

Schulbedarf, gemeinschaftliches Mittagessen, Klassenfahrten und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereinsbeiträge, Musikunterricht) — meist als separater Antrag neben dem Hauptleistungsbescheid.

Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung (§ 41 ff. SGB XII)

Für Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und deren Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht — unabhängig vom Bürgergeld-System.

Einmalige & besondere Leistungen

Für Sonderbedarfe, die der Regelbedarf nicht abdeckt — etwa Erstausstattung für die Wohnung oder für die Schwangerschaft/Geburt (§ 24 Abs. 3 SGB II).

So viele Leistungen — und ein erheblicher Teil davon wird nie abgerufen. Was das für Betroffene bedeutet, steht im Artikel Warum Milliarden an Sozialleistungen ungenutzt bleiben →.

Nicht sicher, was für dich infrage kommt?

Jobsi hilft, deinen Bescheid und deine Situation einzuordnen — als Verständnis-Hilfe, nicht als Ersatz für eine Beratungsstelle.

Rechtlicher Hinweis (§ 2 Abs. 1 RDG)

Diese Seite bietet Rechtsinformationen und Formulierungshilfe nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) — keine Rechtsdienstleistung, keine Prüfung deines Einzelfalls. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Entscheidung trifft allein die zuständige Behörde. Bei dringenden Fragen wende dich an eine anerkannte Beratungsstelle (VdK, SoVD, Caritas) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht — oder kontaktiere uns.