Prozesskostenhilfe prüfen
Finde in 2 Minuten heraus, ob du nach dieser Berechnung Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben könntest. Grundlage: § 114 ZPO.
Was ist Prozesskostenhilfe?
PKH hilft Menschen, die sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht leisten können. Beim Sozialgericht gibt es keine Gerichtskosten — PKH deckt dort die Anwaltskosten.
Einkommen und Abzüge
Weitere Abzüge
Vermögen
Freibetrag: 10.000,00 € — Riester-Rente ist geschützt
Auto bis 7.500,00 € geschützt
Geschätzte Anwaltskosten
Richtwert Sozialgericht 1. Instanz: ca. 500 EUR
Rechtliche Grundlagen
Voraussetzungen für PKH (§ 114 ZPO)
- 1. Die Partei kann die Prozesskosten nicht aus Einkommen/Vermögen aufbringen
- 2. Die Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg
- 3. Die Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig
Freibeträge 2025
- Grundfreibetrag Partei: 552,00 €
- Erwerbstätigen-Freibetrag: 252,00 €
- Ehepartner: 552,00 €
- Kinder 0-5: 403,00 €
- Kinder 6-13: 460,00 €
- Kinder 14-17: 567,00 €
- Kinder 18+: 552,00 €
Rechtsgrundlagen: §§ 114–127 ZPO, § 73a SGG
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Bescheid hochladenRechtlicher Hinweis (§ 2 Abs. 1 RDG)
Diese Seite bietet Rechtsinformationen und Formulierungshilfe nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) — keine Rechtsdienstleistung, keine Prüfung deines Einzelfalls. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Entscheidung trifft allein die zuständige Behörde. Bei dringenden Fragen wende dich an eine anerkannte Beratungsstelle (VdK, SoVD, Caritas) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht — oder kontaktiere uns.