Fristen-Check

Wann läuft deine Frist ab?

Berechne dein Fristende für Widerspruch, Klage oder andere Rechtsbehelfe.

Deine Angaben

Zugangsfiktion

Nach § 37 Abs. 2 SGB X gilt ein Bescheid als am vierten Tag nach Aufgabe zur Post bekannt gegeben. Bei Zweifeln muss die Behörde den Zugang beweisen.

Fristberechnung

Nach § 64 SGG beginnt die Frist am Tag nach dem Zugang. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Frist verpasst?

Wiedereinsetzung (§ 67 SGG) ist möglich bei unverschuldeter Fristversäumnis. Alternativ: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X - jederzeit möglich, Nachzahlung bis 1 Jahr rückwirkend.

Mit einem kostenlosen Konto behält Jobsi diese Frist im Blick und erinnert dich rechtzeitig.

Frist speichern und erinnern lassen

Rechtlicher Hinweis (§ 2 Abs. 1 RDG)

Diese Seite bietet Rechtsinformationen und Formulierungshilfe nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) — keine Rechtsdienstleistung, keine Prüfung deines Einzelfalls. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Entscheidung trifft allein die zuständige Behörde. Bei dringenden Fragen wende dich an eine anerkannte Beratungsstelle (VdK, SoVD, Caritas) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht — oder kontaktiere uns.