Wie viel darfst du vom Einkommen behalten?
Berechne, wie viel von deinem Erwerbseinkommen du beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) behalten darfst. Grundlage: § 11b SGB II.
Deine Angaben
So funktioniert die Staffelung
Was sind Freibeträge nach § 11b SGB II?
Wer neben dem Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) erwerbstätig ist, darf einen Teil des Einkommens behalten. Die Freibeträge steigen gestaffelt mit dem Bruttoeinkommen — je nach Höhe bleiben zusätzlich 20%, 30% oder 10% anrechnungsfrei. Mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft verschiebt sich die Grenze der 30%-Stufe von 1.000 auf 1.500 EUR.
Rechtsgrundlage: § 11b SGB II
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Bescheid hochladenRechtlicher Hinweis (§ 2 Abs. 1 RDG)
Diese Seite bietet Rechtsinformationen und Formulierungshilfe nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) — keine Rechtsdienstleistung, keine Prüfung deines Einzelfalls. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Entscheidung trifft allein die zuständige Behörde. Bei dringenden Fragen wende dich an eine anerkannte Beratungsstelle (VdK, SoVD, Caritas) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht — oder kontaktiere uns.