Bürgergeld-Rechner — wie hoch ist dein Bedarf nach SGB II?
Berechne in wenigen Minuten deinen Grundsicherungsgeld-Bedarf nach SGB II — Regelsatz, Mehrbedarfe, KdU, Einkommensanrechnung und Freibeträge auf einen Blick.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld?
Von 2023 bis zum 30.06.2026 hieß die Grundsicherung für Arbeitssuchende „Bürgergeld" (Nachfolger von Hartz IV, geregelt im SGB II). Seit dem 01.07.2026 heißt sie Grundsicherungsgeld (13. SGB-II-Änderungsgesetz). Anspruch darauf hat grundsätzlich, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, erwerbsfähig ist (mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann), hilfebedürftig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Hilfebedürftig bedeutet: Der Lebensunterhalt kann nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen oder Vermögen gesichert werden.
Aus welchen Bestandteilen setzt sich Grundsicherungsgeld zusammen?
- Regelbedarf — Stufe 1: 563 EUR (Alleinstehende), Stufe 2: 506 EUR/Person (Paare), gestaffelt für Kinder
- Mehrbedarfe nach § 21 SGB II — z. B. für Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte, kostenaufwändige Ernährung
- Kosten der Unterkunft (KdU) nach § 22 SGB II — Kaltmiete, Nebenkosten, Heizung in angemessener Höhe
- Einmalige Leistungen — z. B. Erstausstattung Wohnung, Schwangerschaftsbekleidung, mehrtägige Klassenfahrten
- Sozialversicherungsbeiträge — Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
Wie wird Einkommen angerechnet?
Vom Brutto-Einkommen werden nach § 11b SGB II Freibeträge abgezogen, bevor die Anrechnung auf den Bedarf erfolgt:
- Grundfreibetrag: 100 EUR pauschal (deckt Werbungskosten + Versicherungen)
- Freibetrag Stufe 1: 20 % von 100,01–1.000 EUR
- Freibetrag Stufe 2: 30 % von 1.000,01–1.200 EUR (1.500 EUR bei minderjährigen Kindern)
- Kindergeld wird nicht angerechnet — es bleibt bei der Familie
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft (BG)?
Zur BG gehören alle Personen im selben Haushalt, die wirtschaftlich zusammenleben: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Paare in eheähnlicher Gemeinschaft und minderjährige Kinder. Der Bedarf wird gemeinsam berechnet, Einkommen wird gemeinsam angerechnet.
Wie hoch ist das Schonvermögen?
Seit dem 1.7.2026 gibt es keine Karenzzeit mehr: Das Schonvermögen richtet sich ab Tag 1 nach dem Alter jeder Person in der BG (5.000–20.000 EUR je nach Altersgruppe, § 12 SGB II). Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 1.7.2026 begannen, gilt bis zum BWZ-Ende noch die alte Karenzzeit-Regel (40.000 EUR für die antragstellende Person plus 15.000 EUR je weitere BG-Person im ersten Jahr, danach 15.000 EUR pro Person). Details im Schonvermögens-Rechner.
Was passiert bei Sanktionen?
Bei Pflichtverletzungen kann das Jobcenter den Regelsatz kürzen. Sanktionen sind oft angreifbar — z. B. wenn keine Anhörung stattfand oder ein wichtiger Grund vorlag. Mehr dazu unter Sanktion beim Jobcenter.
Welche Bescheide sind besonders fehleranfällig?
Erfahrungsgemäß häufig fehlerhaft: vergessene Mehrbedarfe, Heizkosten-Kürzungen ohne schlüssiges Konzept, falsche Einkommensanrechnung bei selbstständigem Nebeneinkommen, fehlende Berücksichtigung der Karenzzeit.
Bekommst du laut Bescheid weniger als hier berechnet?
Lade deinen Bescheid hoch — Jobsi prüft ihn in Sekunden und zeigt dir mögliche Abweichungen und den passenden nächsten Schritt.