Jobcenter-Bescheid scannen und mit KI prüfen
Kamera-Scan, PDF-Upload, OCR und KI-Auswertung gehören zu einem Arbeitsablauf. Diese Seite erklärt, was dabei technisch passiert, wie du eine gut lesbare Vorlage erstellst und wo die Grenzen liegen.
Kurzantwort
Jobsi ist ein KI-Selbsthilfe-Tool. Es liest ein Foto oder PDF per OCR, gliedert den erkannten Bescheidtext und zeigt Fakten sowie allgemeine Handlungsoptionen. Es trifft keine Entscheidung für dich und prüft keinen Einzelfall als Rechtsdienstleistung (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 3 RDG).
Vom Scan zur Auswertung
1. Fotografieren oder hochladen
Der Scanner akzeptiert JPG, PNG, WebP, HEIC/HEIF und PDF bis 20 MB pro Datei. Mehrseitige Bescheide kannst du Seite für Seite hinzufügen.
2. Text erkennen
Die OCR wandelt die sichtbaren Seiten in Text um. Unleserliche Stellen, abgeschnittene Ränder oder fehlende Seiten können das Ergebnis verschlechtern.
3. Struktur anzeigen
Die KI ordnet den erkannten Text und zeigt mögliche Fristangaben, Beträge, genannte Vorschriften und auffällige Rechen- oder Begründungsstellen.
4. Am Original gegenprüfen
Jeder Treffer bleibt eine Arbeitshilfe. Entscheidend sind der vollständige Originalbescheid, seine Rechtsbehelfsbelehrung und die tatsächlichen Unterlagen.
So wird der Bescheid gut lesbar
- jede Seite vollständig und in der richtigen Reihenfolge aufnehmen
- Kamera parallel zum Blatt halten und Schatten vermeiden
- kleingedruckte Rechtsbehelfsbelehrung mit erfassen
- Berechnungsbögen und Rückseiten nicht weglassen
- vor dem Upload kontrollieren, ob Beträge und Daten lesbar sind
- bei einem OCR-Fehler das Original erneut und schärfer aufnehmen
Werkzeug-Modus statt Empfehlung
Jobsi kann zeigen
- „Im Dokument steht als Bescheiddatum …"
- „Die Rechtsbehelfsbelehrung nennt eine Monatsfrist (§ 84 SGG)."
- „Im Berechnungsbogen wird dieser Betrag angesetzt …"
- „Zu diesem Thema gibt es diese allgemeinen Ratgeber und Rechner …"
Jobsi entscheidet nicht
- welcher Rechtsbehelf in deinem Einzelfall der beste ist
- ob ein Jobcenter oder Gericht deiner Bewertung folgen wird
- ob alle Tatsachen außerhalb des hochgeladenen Dokuments bekannt sind
- ob ein automatisch erkannter Text fehlerfrei ist
Fristen immer am Original prüfen
Die reguläre Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Bei Postversand gilt grundsätzlich der vierte Tag nach Aufgabe zur Post als Bekanntgabetag (§ 37 Abs. 2 SGB X). OCR kann Datumsangaben falsch lesen. Gleiche deshalb jedes erkannte Datum mit Bescheid, Umschlag und Rechtsbehelfsbelehrung ab.
Fristen-Rechner öffnenVor dem Upload: Datenverarbeitung nachlesen
Bescheide können Gesundheitsangaben oder andere besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten (Art. 9 DSGVO). Welche Verarbeitung der gewählte Jobsi-Pfad auslöst, welche Dienstleister beteiligt sind und welche Hinweise oder Einwilligungen angezeigt werden, steht in der aktuellen Datenschutzerklärung und in den Hinweisen direkt im Upload-Flow.
Datenschutzerklärung lesenWann externe Hilfe wichtig ist
Bei existenzbedrohenden Zahlungslücken, einem bevorstehenden Fristablauf, laufendem Gerichtsverfahren oder schwer lesbaren und widersprüchlichen Unterlagen kann eine anerkannte Beratungsstelle oder ein Fachanwalt für Sozialrecht den Einzelfall prüfen. Einstweiliger Rechtsschutz ist in dringenden Fällen in § 86b SGG geregelt.
Anlaufstellen und KontaktBescheid hochladen
Starte mit einem gut lesbaren Foto oder PDF. Prüfe den erkannten Text anschließend am Original und entscheide selbst, welche der angezeigten Informationen du weiterverfolgst.
Häufige Fragen
Ersetzt eine KI-Prüfung eine Rechtsberatung?
Nein. Jobsi ist ein KI-Selbsthilfe-Tool und stellt Rechtsinformationen sowie Prüfpunkte bereit. Es ersetzt keine anwaltliche Prüfung oder individuelle Rechtsberatung.
Warum ist für einen Bescheid-Scan eine Einwilligung nötig?
Bescheide können besonders geschützte Daten nach Art. 9 DSGVO enthalten. Die Verarbeitung startet deshalb erst nach einer ausdrücklichen Einwilligung für den jeweiligen Zweck.
Wo steht, welche Dienstleister Daten verarbeiten?
Die aktuelle Datenschutzerklärung von Jobsi beschreibt die eingesetzten Dienste, Verarbeitungszwecke und Betroffenenrechte. Sie ist die verbindliche Informationsquelle für den aktuellen technischen Stand.
Rechtlicher Hinweis (§ 2 Abs. 1 RDG)
Diese Seite bietet Rechtsinformationen und Formulierungshilfe nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) — keine Rechtsdienstleistung, keine Prüfung deines Einzelfalls. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Entscheidung trifft allein die zuständige Behörde. Bei dringenden Fragen wende dich an eine anerkannte Beratungsstelle (VdK, SoVD, Caritas) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht — oder kontaktiere uns.